
Für Bioenergieanlagen sind zahlreiche Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren wie z.B. die BImSchG (Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz), das EnWG 2003 (Genehmigung nach dem Energiewirtschaftsgesetz), das EEG oder die Biomasseverordnung (BiomasseV 2001) relevant, die wir im Rahmen unserer Tätigkeit als Anlagenbauer kontinuierlich prüfen.
Darüber hinaus gibt es im Rahmen der Förderung erneuerbarer Energien zahlreiche Fördermittel der EU, des Bundes, der Länder, Gemeinden und der Energieversorger, zu denen wir Sie gern beraten.
Um stets auf dem Laufenden zu bleiben, prüfen wir regelmäßig die einschlägigen Online-Datenbanken und sind Mitglied in den Kompetenznetzwerken deENet (Kompetenznetzwerk Dezentrale Energietechnologien e.V.) und HeRO (Kompetenzzentrum Hessen Rohstoffe e.V.).
Novellierung des EEG ab 01. Januar 2012
Bitte beachten Sie: Mit der Novellierung des EEG ändert sich für Bioenergieanlagen, die ab 01. Januar 2012 in Betrieb gehen die Vergütungsstruktur. Hier finden Sie den EEG-Vergütungsrechner des Deutsches BiomasseForschungsZentrum (DBFZ) als Download.
Energieerzeugung, effizient & ökologisch
Die Energieerzeugung beginnt mit der durchgängigen Brennstoffversorgung.
EEG-Vergütungsrechner
Ab dem 01. Januar 2012 verändert sich die Vergütungsstruktur für Bioenergieanlagen. Der Vergütungsrechner des Deutschen BiomasseForschungsZentrums (DBFZ) bietet Ihnen die Möglichkeit, die Vergütung ihrer Biomasseanlage nach dem neuen Vergütungssystem zu berechnen.



